Energieausweis

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für Vermietung und Verkauf Ihrer Immobilie


Es gibt zwei Varianten des Energieausweises

  • Den verbrauchsorientierten Energieausweis
    für Ein-/Zweifamilienhäuser nach 1978

  • Den bedarfsorientierten Energieausweis
    für Ein-/Zweifamilienhäuser vor 1978




Der Energieausweis ist ein Dokument, das Gebäude energetisch bewertet

Die Ausstellung, Verwendung, die Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. In Österreich werden diese Regeln durch die jeweiligen Landesgesetze und das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) festgelegt. Diese Rechtsnormen sollen die EG-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive) über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umsetzen.

Der Energieausweis bietet einen objektiven Überblick über den Energiebedarf eines Gebäudes. Jeder Mieter, Pächter und Käufer eines Objektes hat das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Dies sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilenmarkt, da eine Vergleichsgröße im Energieverbrauch zur Verfügung steht.

 

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